Abmahnung Waldorf Frommer für EXTREM LAUT UND UNGLAUBLICH NAH iAd. Warner Bros Entertainment GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der WARNER BROS ENTERTAINMENT GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „EXTREM LAUT UND UNGLAUBLICH NAH“.  Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.
Sind auch Sie Opfer eines Abmahnschreibens der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH für den Film „Extrem laut und unglaublich nah“ geworden? Rufen Sie uns an! Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.