Abmahnung Waldorf Frommer für EIN SCHNUPFEN HÄTTE AUCH GEREICHT: MEINE ZWEITE CHANCE iAd. Verlagsgruppe Random House GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Hörbuch „EIN SCHNUPFEN HÄTTE AUCH GEREICHT: MEINE ZWEITE CHANCE“ von Gabi Köster und Till Hohenreder. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.