Abmahnung Waldorf Frommer für den Film THE COLD LIGHT OF DAY iAd. Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke ab. Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer das unerlaubte Zurverfügungstellen des Filmwerkes „The Cold Light of Day“ ab. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern dabei wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 EUR.
Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90
Ihr Ansprechpartner
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