Abmahnung Waldorf Frommer für den Film LOOPER iAd. Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke ab. Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes „LOOPER“ ab. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern für die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956 EUR.
Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90
Ihr Ansprechpartner
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