Abmahnung Waldorf Frommer für den Film BORN TO RACE iAd. TIBERIUS FILM GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der TIBERIUS FILM GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „BORN TO RACE“.  Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.
NICHT UNTERSCHREIBEN
Trotz der regelmäßig kurz gesteckten Fristen von oft nur wenigen Tagen, sollte die von Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Durch entsprechende Modifikationen können die rechtlichen Folgen einer lebenslänglich bindenden Unterlassungserklärung deutlich abgemildert werden. Lassen Sie sich beraten.
NICHT ZAHLEN
Auch der geforderte „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 956 EUR sollte nicht ungeprüft bezahlt werden. Ob ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 450 EUR besteht, hängt von der jeweils zugrunde liegenden Konstellation ab. Hat der Anschlussinhaber den Film Born To Race nicht selbst geladen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Ob der Anschlussinhaber möglicherweise aber auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506 EUR haftet, hängt davon ab, ob ihm die Verletzung von Belehrungspflichten – oder unter Umständen von Prüf- und Überwachungspflichten – zur Last gelegt werden kann.
Grundsätzlich ist Vorsicht geboten bei Pauschal-Lösungen. Auch bei Filesharing-Abmahnungen muss die individuelle Konstellation geprüft werden. Wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Tiberius Film GmbH für das Filmwerk Born To Race  bekommen haben, rufen Sie uns an. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlose Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.