Abmahnung Waldorf Frommer für den Film ASTERIX & OBELIX – IM AUFTRAG IHRER MAJESTÄT iAd. Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke ab. Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerkes „ASTERIX & OBELIX – IM AUFTRAG IHRER MAJESTÄT“ ab. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer fordern für die Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 EUR.
Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft für das Filmwerk Asterix & Obelix – Im Auftrag Ihrer Majestät betroffen sind, nehmen Sie Kontakt zu uns auf, bevor Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und blind die geforderten 956,00 EUR bezahlen.
Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90
Ihr Ansprechpartner
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