Abmahnung Waldorf Frommer für das Musikalbum GLASSHEART von LEONA LEWIS iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der SONY MUSIC ENTERTAINMENT GERMANY GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Musikalbum „GLASSHEART“ von LEONA LEWIS. Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.
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