Abmahnung Waldorf Frommer für das Musikalbum FORTUNE (Deluxe Edition) von CHRIS BROWN iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der SONY MUSIC ENTERTAINMENT GERMANY GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „FORTUNE (DELUXE EDITION)“ von CHRIS BROWN. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.