Abmahnung Waldorf Frommer für Das Bildnis des Dorian Gray im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „Das Bildnis des Dorian Gray„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.