Abmahnung Waldorf Frommer für BLUTZBRÜDAZ iAd. Constantin Film Verleih GmbH
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der CONSTANTIN FILM VERLEIH GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „BLUTZBRÜDAZ“. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.