Abmahnung Waldorf Frommer für Astro Boy im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Konkret geht es um das Filmwerk „Astro Boy„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956 EUR.