Abmahnung VSM Deutschland GmbH
Abmahnung VSM Deutschland GmbH wegen wettbewerbswidriger Werbung mit Garantien
Die Firma VSM Deutschland GmbH  mahnt schon seit geraumer Zeit Mitbewerber ab, die insbesondere bei Ebay mit Garantien auf Geräte wie Stausauger, Nähmaschinen oder Bügeleisen werben.
Viele Händler bewerben eine Garantie nur mit dem Hinweis „5 Jahre Garantie“. Oftmals wird diese auch nur als Herstellergarantie beworben. Der bloße Hinweis auf die Garantiedauer reicht jedoch nicht aus. Da bei Ebay der Kaufvertrag mit dem Kunden sofort zustande kommt, müssen die genauen Garantiebedingungen – so die Kanzlei von Nieding Ehrlinger Marquart aus Berlin, die die Abmahnungen verschickt – bereits im Rahmen der Auktion genannt werden.
Information des Verbrauchers vor dem Höchstgebot
Gem. Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB muss der Unternehmer den Verbraucher, wenn er mit einer Garantie (gleich ob vom Lieferanten oder vom Hersteller) wirbt, über das Bestehen und die Bedingungen von Kundendienst, Kundendienstleistungen und Garantien informieren. Der Verbraucher muss also vor dem Kauf darüber informiert sein, unter welchen Bedingungen er eine Garantie in Anspruch nehmen kann. z.B. ob diese nur für bestimmte Teile gewährt wird und wie Abwicklung der Garantie erfolgt.
Streitwert: 25.000 EUR
Die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger verlangt neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung von Aufwendungsersatz für Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert von 25000 EUR, was 1.044,40 EUR entspricht.
Im Einzelfall kann die Abmahnung jedoch unberechtigt sein oder die Unterlassungsverpflichtungserklärung ist nicht in dem von der Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt geforderten Umfang zugunsten der VSM Deutschland GmbH abzugeben.