Abmahnung Sasse & Partner THE WALKING DEAD, STAFFEL 2, Folge 9
Die Rechtsanwälte Sasse & Partner versenden im Auftrag derWVG MEDIEN GmbH urheberrechtliche Abmahnungen aufgrund der unerlaubten Verwendung urhebrechtlich geschützter Werke. Konkret geht es um das Filmwerk „THE WALKING DEAD – STAFFEL 2, Folge 9. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 800,00 EUR.
Wie üblich, sollen sich Betroffene verpflichten, es zukünftig zu unterlassen, als TÄTER oder TEILNEHMER, das benannte Filmwerk nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu „verwerten“, ohne dass klar wäre, welche Verletzungshandlung hier genau unterlssen werden soll. Sofern mehrere Personen Zugang zum häuslichen Internetanschluss haben, wird der Nachweis, der Anschlussinhaber habe selbst geladen, kaum zu führen sein. Dann besteht aber auch kein Anspruch auf Unterlassung einer täterschaftlichen Handlung. Die Abmahnung wäre insofern unberechtigt.
Machen Sie hier keine Experimente. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.