Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei FAREDS für die MUNIX MUSIC GbR für „Non non non“ von LOLITA JOLIE
Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS mahnt derzeit im Auftrag eines neuen Rechteinhabers, der Munix Music GbR aus München die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Peer-to-Peer Netzwerken, sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „Non non non“ von LOLITA JOLIE. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450 EUR.
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