Abmahnung Rechtsanwaltskanzlei Aumann-Mangels wegen Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz
Erneut wurde uns heute eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Aumann-Mangels (Sparenbergstr.18, 37603 Holzminden) mahnt im Auftrag der Firm Buchhandlung und Verlag Richard Aumann & Co. (Schloßstr. 5, 34454 Bad Arolsen) vorgelegt, mit der wieder angebliche Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetzt abgemahnt werden.
Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Erstattung angeblich angefallener Rechtsanwaltskosten berechnet auf einem Streitwert von 25.000 EUR, mithin in Höhe von 911,80 EUR.
Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch ist nur dann zu befriedigen, sofern tatsächlich ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetzt vorliegt. In dem uns vorliegendem Fall wurde aber offensichtlich übersehen, dass unser Mandant weder gewerbs- noch geschäftsmäßig im Sinne des § 3 BuchPrG handelte, sondern die Bücher über sein privaten eBay-Account vertrieben hat.
Ob das Ansetzen einer 1,3 Geschäftsgebühr auf einen Streitwert von 25.000 EUR gerechtfertigt ist, ist zumindest mit Blick auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 08.12.2009 (Az.: 11 U 72/07) fragwürdig. In jener Entscheidung wurden die erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten afu 175,00 EUR begrenzt.
Es kann nur dringend davon abgeraten werden, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Wie die Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt, sind die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten oft überhöht und nicht durchsetzungsfähig. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.