Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für IVY von IVY QUAINOO iAd. Universal Music GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „IVY“ von IVY QUAINOO. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.
Hier erfahren Sie, welche weiteren Werke von den Rechtsanwälten Rasch abgemahnt werden.