Abmahnung Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller für den Film SPIT SWAPPERS VOL 3 iAd. M.I.C.M. MIRCOM
Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen weiter im Auftrag der M.I.C.M MIRCOM International Content Managment & Consulting LTD die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell werden Rechtsverletzungen an dem pornographischen Laufbild SPIT SWAPPERS VOL 3 abgemahnt. Betroffene werden aufgeforderte eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugunsten der M.I.C.M MIRCOM International Content Managment & Consulting LTD abzugeben und einen pauschalen „Abgeltungsbetrag“ in Höhe von 900,00 EUR zu zahlen.
Wer nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen kann, dass der Film SPIT SWAPPERS VOL 3 über den eigenen Internetanschluss zum Download angeboten wurde, sollte in jedem Fall eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Abzuraten ist hingegen von der Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungserklärung, das diese für den jeweiligen Betroffenen ungünstige Formulierungen enthält.
Ob der geforderte pauschale Abgeltungsbetrag zu zahlen ist, hängt vom individuellen Einzelfall ab. Wen auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der M.I.C.M.  MIRCOM International Content Managment & Consulting LTD für das Laufbild SPIT SWAPPERS VOL 3 bekommen haben, kontaktieren Sie uns.  Wir beraten Sie gerne.