Abmahnung Rasch iAd. Universal Music GmbH – DREAMCHASER
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt nach wie vor im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk „DREAMCHASER“ von Sarah Brightman. Obwohl erst jüngst eine Filesharing-Klage der Kanzlei Rasch vor dem Bundesgerichtshof als unbegründet abgewiesen wurde (Vgl. BGH I ZR 74/12) scheinen die Rechtsanwälte Rasch dies nicht als Anlass zu nehmen, ihre massenhaften Serienabmahnungen mit immer gleichem Wortlaut einzustellen. Vielmehr fordern die Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH unbeirrt weiter die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von  1.200 EUR.
Wenn auch Sie Opfer eines Abmahnschreibens der Kanzlei Rasch aus Hamburg für die Universal Music GmbH betroffen sind, zögern Sie nicht, uns anzurufen. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.