Abmahnung RASCH für Greates Hits von Bon Jovi im Auftrag der Universal Music GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei RASCH mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Aktuell geht es um das Musikalbum von Bon Jovi “Greatest Hits“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.