Abmahnung RA Rasch – BOOMBOX von den BEATSTEAKS
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikalbum „Boombox“ von Beatsteaks. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.