Abmahnung “OSS 117 – Er selbst ist sich genug” durch die Kanzlei U + C im Auftrag der Koch Media GmbH, 650 EUR
Die Koch Media GmbH lässt weiter die Verletzung von ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechten an diverse Filmwerken abmahnen. Heute erreicht uns eine Abmahnung der Koch Media GmbH, vertreten durch die Rechtsanwälte U+C aus Regenburg. Abgemahnt wird die Verletzung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an dem französichen Nr.1-Kinohit “OSS 117 – Er selbst ist sich genug”. Gefordert wird wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines “Vergleichbetrages” in Höhe von 650,00 EUR. Hier sollte nicht voreilige reagiert werden. Die Unterlassungserkärung sollte tunlichst abgeändert werden, um nicht das Risiko weitere Abmahnungen zu riskieren und vor allem, um sich nicht den drakonischen Vertragsstrafen für die folgenden 30 Jahre auszusetzen. Der gefoderte Vergleichsbetrag sollte ebenfalls nicht ungeprüft unterschrieben werden, da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich diese Beträge oft erheblich reduzieren lassen. Lassen Sie sich von uns beraten.