Abmahnung NIMROD Bockslaff & Scheffen für STRONGHOLD3 iAd. 7sixty Games
Die Rechtsanwälte NIMROD Bockslaff & Scheffen mahnen im Auftrag der bisher mit Filesharingabmahnungen nicht in Erscheinung getretenen Firma 7 Sixty Games die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Computerspiel STRONHOLD3. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 950,00 EUR.