Abmahnung Negele, Zimmel, Greuter, Beller iAd. Falcom Investment AG für „THE CALLER – ANRUFE AUS DER VERGANGENHEIT“
Die Augsburger Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen im Auftrag der bisher im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen noch nicht in Erscheinung getretenen Falcom Investment AG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Konkret geht es um das Filmwerk „THE CALLER – ANRUFE AUS DER VERGANGENHEIT„. Geforderte ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages.