Abmahnung Negele, Zimmel, Greuter, Beller für TakeDown – Niemand kann ihn stoppen im Auftrag der Firma Schalk Medienvertrieb
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt im Auftrag der Firma Schalk Medienvertrieb die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „TakeDown – Niemand kann ihn stoppen„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 870 EUR.