Abmahnung Negele, Zimmel, Greuter, Beller für SAFARI im Auftrag der Evolution Entertainment AG
Hier berichten Kollegen über Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der Evolution Entertaiment AG. Betroffenen wird die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen vorgeworfen. Aktuell geht es um das Filmwerk „Safari„. Gefordert ist wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.
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