Abmahnung Lihl für Das Leben ist kostbar im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt im Auftrag der Prokino Filmverleih GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk „Das Leben ist kostbar„. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 650 EUR.