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Abmahnung für Casino Undercover

Abmahnung Casino

Sind Sie auch Empfänger einer von Waldorf Frommer Rechtsanwälte versandten Abmahnung für Casino Undercover geworden? Bevor Sie verzweifeln oder vor lauter Aufregung die Abmahnung zur Seite legen, die Beruhigung, Sie können etwas tun. Die Abmahnung welche die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. GmbH verschickt, ist kein Urteil, dessen Inhalt Sie zwingend nachkommen müssen. Vielmehr wird mit der Abmahnung für CASINO UNDERCOVER versucht, die Verwertungsrechte an diesem Film zu schützen bzw. Handlungen in Form von illegalem Filesharing zu unterbinden.

Welcher Vorwurf wird Ihnen mit der Abmahnung für Casino Undercover gemacht?

„Casino Undercover“ ist eine typisch amerikanische Komödie. Scott (Will Ferrell) und Kate Johansen (Amy Poehler) haben das fürs College-Studium ihrer Tochter Alex ersparte Geld verloren und das wo diese gerade am Buckley-College aufgenommen wurde. Um Alex das Studium finanzieren zu können, beschließen sie, im Keller ihres Haues ein illegales Casino zu eröffnen. Erst läuft alles gut, doch schon bald droht Ärger. Alex droht, ihnen auf die Schliche zu kommen. Falschspieler, ein neugieriger Stadtrat und echte Gangster sorgen für Turbulenzen.

Welche Rechtsverletzung wird Ihnen in der Abmahnugn für Casino Undercover vorgeworfen?

Der Vorwurf der Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung für „Casino Undercover“ lautet, Rechte durch illegales Filesharing verletzt zu haben. Konkret wird Ihnen vorgeworfen, den Film „Casino Undercover“ über sogenannte Internettauschbörsen Dritten angeboten zu haben. In diesen werden Filme bzw. Teile von Filmen hochgeladen bzw. heruntergeladen ohne dass hierzu eine Berechtigung besteht. Vielen Nutzern dieser Tauschbörsen ist möglicherweise nicht bewusst, dass sie mit Ihrem Tun, ein urheberrechtlich geschütztes Werk veröffentlichen ohne über die entsprechenden Rechte hierzu zu verfügen.

Wie kommt Waldorf Frommer auf Sie?

Jeder Rechteinhaber bedient sich eins externen Dienstleisters, die die IP-Adressen derjenigen ermitteln, die Teile des jeweils angefragten Werkes anbieten, ermitteln. Bei den Waldorf Frommer Abmahnungen ist es die Ipoque GmbH. Ist der Internetanschluss einmal ermittelt, dann besteht ein Auskunftsanspruch des Urhebers gegen den Provider auf Bekanntgabe des Inhabers des betroffenen Internetanschlusses. Dieser wird mittels eines gerichtlichen Verfahrens durchgesetzt, in welchem Sie als Anschlussinhaber nicht beteiligt werden. Wurde der Inhaber des WLAN-Anschlusses ausfindig gemacht, steht der mögliche Anspruchsgegner, mithin der Empfänger der Abmahnung erstmal fest. Es wird insoweit zunächst vermutet, dass der Anschlussinhaber der Täter hinsichtlich der Rechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann jedoch entkräftet werden.

Welche Forderungen ergeben sich aus der Abmahnung für Casino Undercover?

Bestreben des Abmahners ist es, zu verhindern, dass derartige Rechtsverletzungen erneut begangen werden. Dies kann dadurch erreicht werden, dass sich der Anschlussinhaber verpflichtet, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser Erklärung geht die Verpflichtung einher, es zu unterlassen, die Rechte am Film „Casino Undercover“ erneut und zukünftig zu verletzen. Um gleichzeitig für die Einhaltung dieser Pflicht zu sorgen, wird sie mit der Pflicht verknüpft, dass in einem Wiederholungsfall eine empfindliche Geldzahlung zu leisten ist. Darüber hinaus sollen Sie Schadenersatz in Höhe eines pauschalierten Betrages von 700,00 € zahlen und die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 215,00 € erstatten.

Was ist zu tun?

Fest steht, ein solches Abmahnschreiben bedeutet Ärger und das Ignorieren desselben könnte dazu führen, dass die Angelegenheit gerichtlich durchgekämpft wird. Ein derartiges Verfahren kostet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Energien. Sie sollten also in jedem Fall, einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht hinzuziehen. Dieser kann anhand Ihrer Schilderungen beurteilen, welche konkreten Schritte in Ihrem Fall gegangen werden sollten, um ein für Sie optimales Verteidigungsergebnis zu erzielen. Das heißt jedoch auch, dass Sie in keinem Fall blind die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung abgeben und ohne weiteres die geltend gemachten Beträge zahlen sollen.
Vielmehr muss geprüft werden, ob die Ansprüche die Waldorf Frommer Rechtsanwälte in der Abmahnung für „Casino Undercover“ geltend machen, überhaupt bestehen und wenn ja, in welchem Umfang.

Haben Sie möglicherweise selbst gehandelt?

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass zunächst einmal festgestellt wird, ob Sie überhaupt für die behauptete Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Ob Sie tatsächlich haften, ergibt sich nicht allein aus der Tatsache, dass Sie Inhaber des Internetanschlusses sind, über den „Casino Undercover“ im Internet angeboten wurde. Eine solche Haftung würde zu weit gehen. Sofern Sie jedoch selbst „Casino Undercover“ über eine Internettauschbörse zur Verfügung gestellt haben, dann sind Sie als Täter verantwortlich und haften. Aber auch in diesem Fall bedeutet es nicht, dass die Unterlassungserklärung aus dem Abmahnschreiben unterzeichnet und 915,00 € gezahlt werden müssen. Insbesondere im Hinblick auf den geltend gemachten Schadenersatz und somit auch hinsichtlich der Frage der Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten, bestehen Verhandlungsspielräume. Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht kann für Sie den Zahlbetrag nach unten verhandeln. Darüber hinaus kann er die Unterlassungserklärung auf Ihren konkreten Einzelfall anpassen. Zögern Sie also nicht, anwaltliche Hilfe vom Spezialisten in Anspruch zu nehmen.

Haften Sie wenn Sie nicht Täter waren?

Neben der Täterhaftung besteht auch die Möglichkeit, dass Sie als sog Störer in die Verantwortung genommen werden. In derartigen Fällen ist es jedoch so, dass aus dem Paket der mit der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche, der Schadenersatzanspruch nicht zu erfüllen wäre und auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung einen anderen Inhalt bekommen muss. Damit verringert sich bereits aus diesem Grund der Haftungsumfang. Auch für Fälle einer möglichen Störerhaftung bestehen Verteidigungsmöglichkeiten. Die Tatsache, dass Sie Inhaber des WLAN-Anschlusses sind, reicht für die Begründung der Haftung als Störer nicht aus. Zu der Inhaberschaft müssten Sie eine Ihnen obliegende Pflicht verletzt haben. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie Ihren WLAN-Anschluss nicht richtig gesichert haben, so dass Dritte über diesen unberechtigt ins Internet gelangen und dort die entsprechenden Verletzungshandlungen begehen können. Sicherung in diesem Fall bedeutet nicht, dass Sie als Privatperson verpflichtet sind, immer die aktuellsten Sicherungsvarianten anzuwenden. Die Rechtsprechung hat eine Pflichtverletzung aber für den Fall bejaht, dass der Inhaber eines WLAN-Anschlusses es bei den werksseitig angebrachten Sicherheitseinstellungen belässt ohne beispielsweise durch Einrichtung eines entsprechenden Passwortes eine „Grundsicherung“ vorzunehmen.

Welche Verteidigungsstrategie ist die richtige?

Bereits aus den obigen Schilderungen können Sie erkennen, dass es im Filesharing eine unheimlich große Vielfalt an Fällen gibt. Dies führt dazu, dass eine allgemeinverbindliche Verteidigungsstrategie nicht vorhanden ist. Vielmehr ist es erforderlich, mithilfe eines auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Anwalts Ihren konkreten Einzelfall zu besprechen, zu prüfen und dann eine für Sie passende Verteidigung zu entwickeln. Aus diesem Grund sollten Sie dringend von unserem Angebot einer in jedem Falle kostenlosen anwaltlichen Ersteinschätzung Gebrauch machen, so ein gerichtliches Verfahren was die Sache nur teurer macht vermeiden und dann gemeinsam mit dem Anwalt die weitere Vorgehensweise festlegen. Wenn auch Sie eine von Waldorf Frommer Abmahnung für Casino Undercover erhalten haben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Autor: Rechtsanwalt Florian Sievers, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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