Abmahnung Filesharing: AG Charlottenburg weist erneut Klage ab – Az.: 224 C 486/13
Wieder konnte unsere Kanzlei eine komplette Klageabweisung in einem Filesharing-Verfahren vor dem hiesigen Amtsgericht Charlottenburg erreichen. Das Gericht sah die vermutete Täterhaftung des zum Tatzeitpunkt nachweislich nicht anwesenden Anschlussinhabers als widerlegt an. Auch eine Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung wurde konsequent verneint, weil neben dem Anschlussinhaber noch andere volljährige Personen Zugriff zum hauslichen Internetanschluss hatten und so die Verletzung von Belehrungspflichten nicht in Betracht kam.
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Ag Charlottenburg 224 C 486_13_geschwärzt