Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für BELLA VITA von DJ ANTOINE iAd. Herrn FRANK BÜLLES und JENS KINDERVATER
Die Rechtsanwaltsgesellschaft mbH FAREDS mahnt auch im neuen Jahr weiter im Auftrag der Herren FRANK BÜLLES, JENS KINDERVATER die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell mahnen die Rechtsanwälte FAREDS den illegalen Upload des Musikwerkes „BELLA VITA“ von DJ ANTOINE. Wie gewohnt fordern die Rechtsanwälte Fareds die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zugunsten von Herrn Bülles und Herrn Kindervater, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450,00 EUR.
Wenn auch Sie von einer Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS aufgrund des angeblichen Uploads des Musikwerkes BELLA VITA von DJ ANTOINE betroffen sind, sollte unbedingt geprüft werden, ob möglicherweise noch weitere Titel im Rahmen einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht wurden. Der Titel Bella Vita befindet sich auf verschiedenen Samplern, ua. der KONTOR House of House 17 (3CD)  2013. Wer hier den kompletten Sampler geladen haben sollte, muss mit weiteren kostenpflichtigen Abmahnungen anderer Rechteinhaber und anderer Rechtsanwälte rechnen. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Gerne bereaten wir Sie hierzu unter 030 / 323 015 90.
Grundsätzlich möchten wir aufgrund der oft ganz erheblichen finanziellen Risiken vor „selbst gebastelten“ Unterlassungserklärungen warnen. Aufgrund der lebenslänglichen (!) Bindung und dem Risiko der Verwirkung von oft fünfstelligen Vertragsstrafen, empfehlen wir dringend die Hinzuziehung rechtlichen Beistandes. Gerne können Sie dazu unsere Hotline unter 030 / 323 015 90 nutzen. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, die Sie in die Lage versetzt, abschätzen zu können, ob eine anwaltliche Vertretung in Ihrem Fall überhaupt Sinn macht.