Abmahnung FAREDS iAd. Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR für Melouria – How do you do! 2012
Die Hamburger Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mahnt im Auftrag der Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR, 80939 München „Urheberrechtsverletzungen über Internettauschbörsen“ ab. Gegenstand der aktuellen Abmahnungen der Rechtsanwälte Fareds ist die Verletzung von Leistungsschutzrechten durch die öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahme „How do you do! 2012„. von „Melouria„. Die Rechtsanwälte FAREDS fordern für die Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450,00 EUR.
Der Titel How do you do! 2012 befindet sich auf einem Chartcontainer, den German Top 100 Single Charts vom 08.10.2012. Neben dem Titel How do you do! 2012 befinden sich noch 99 weitere Titel auf dem Sampler, so dass hier die Gefahr besteht, auch von anderen Rechteinhabern als der Tuneverse Königseder, Komlew & Partner GbR abgemahnt zu werden.
Wenn auch Sie von einer Abmahnugn der Rechtsanwälte FAREDS im Auftrag der Tueverse Königseder, Komlew & Partner GbR für die Verwertung der Tonaufnahme How do you do! 2012 von Melouria betroffen sind, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.