Abmahnung durch CMS Hasche Sigle für den Vertrieb von LACOSTE-Textilien
Abmahnung durch CMS Hasche Sigle für den Vertrieb von LACOSTE-Textilien
Die Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern „CMS Hasche Sigle“ vertritt die Firma LACOSTE S.A., 8, Rue de Castiglione, 75001 Paris, Frankreich und mahnt in deren Namen den Vertrieb angeblich gefälschten Lacoste-Textilien ab, die überwiegend über das Onlineauktionshaus eBay angeboten werden. Zum Beweis der Tatsache, dass es sich bei den verkauften Textilien tatsächlich um Fälschungen handelt, werden Gutachten vom Hauptzollamt (HZA) bzw. der Firma Yellow Sport GmbH beigelegt. Letztere vertreibt Textilprodukte und Accessoires der Marke Lacoste in Deutschland und Österreich exklusiv.
Die Abgemahnten werden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft über die jeweiligen Bezugsquellen zu geben und die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich anzuerkennen.
Sofern tatsächlich Plagiate verkauft worden sein sollten, ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Vermeidung weitere, kostspieliger Rechtsstreitigkeiten unumgänglich. Allerdings sollte dafür nicht die von CMS vorformulierte Erklärung benutzt werden. Mit Unterzeichnung der vorgefertigten Unterlassungserklärung schneiden sich die Betroffenen eine wirksame Verteidigung gegen die Abmahnung weitestgehend ab. Zu empfehlen ist hier die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung.
Auf keinem Fall sollte die Kostenerstattungspflicht dem Grunde nach anerkannt werden, solange die Rechtsverfolgungskosten unbeziffert bleiben. Anderenfalls ist eine effektive Verteidigung gegen die meist vierstelligen Summen kaum noch möglich.
Um den nicht unerheblichen Folgen (und vor allem Kosten) einer Abmahnung durch CMS Hasche Sigle wirksam entgegenzutreten, ist fachkundiger Rat unablässig. Die Einschaltung einer versierten Rechtsanwaltskanzlei sollte daher nicht gescheut werden.
Kontakt:
Sievers & Coll. Rechtsanwälte
Rheinstraße 11
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