Abmahnung Baumgarten Brandt (BaumgartenBrandt) für „Bloody Serial Killer“ iAd. KSM GmbH, 850 EUR
Die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt weiter für die KSM GmbH urheberrechtliche Verstöße ab. Aktuell geht es um den Film „Bloody Serial Killer“ von Michael Feifer. Gefordert wird – wie nicht anders gewohnt – die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen „Vergleichbetrages“ in Höhe von 850 EUR.
Auffällig ist allerdings, dass der geltend gemachte Schadensersatzanspruch auf § 97 Abs.2 UrhG gestützt ist. Auf den naheliegenden § 97a Abs.2 UrhG (Decklung der Rechtsanwaltskosten auf max. 100 EUR) wird nicht eingegangen. Das ist zumindest insofern erstaunlich, als dass sich fast alle anderen „Abmahn-Kanzlein“ krampfhaft bemühen, Argumente zu finden, die die Anwendbarkeit des § 97a Abs.2 UrhG ausschließen.