Abmahnung „Alors On Danse“ von Stomae durch die Kanzlei Rasch iAd. Universal Music GmbH, 500 EUR
Die Universal Music GmbH lässt – wie gewohnt – durch die Kanzlei Rasch-Rechtsanwälte abmahnen. Im Gegensatz zu älteren Abmahnungen fällt auf, dass neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, nicht mehr die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR gefordert wird, sondern lediglich ein „Vergleichsbetrag“ in Höhe von 500 EUR.
Es wäre sicherlich nicht richtig, anzunehmen, Rasch habe seine Preispolitik geändert. Vielmehr ist es so, dass es sich hier lediglich um den Upload EINES EINZIGEN Titels handelt, während es sich sonst immer um den Upload eines ganzen Albums drehte. Auffällig ist aber, dass nun auch Rasch damit beginnt, Einzeltitel abzumahnen. Hier dürfte dann allerdings eine Beschränkung der Rechtsanwaltskosten gemäß § 97a Abs.2 UrhG in Betracht kommen, da die rechtsverletzung nur unerheblich ist.
Lassen Sie sich vor Unterzeichnung der Unterlassungserklärng bzw. vor Zahlung des Vergleichbetrages in Höhe von 500 EUR beraten.