Abmahnng Rasch für Loud von Rihanna im Auftrag der Universal Music GmbH
Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechlich geschützter Werke ab. Konkret geht es um das Musikwerke „Loud“ der Künstlerin Rihanna. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.