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Nümann Lang Rechtsanwälte Abmahnung für Lexware

2. Juni 2010, in der Kategorie Wettbewerbsrecht

Die Rechtsanwälte Nümann und Lang versenden momentan Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen für die Haufe Lexware GmbH & Co. KG

Ausgerechnet Heiligabend soll unser Mandant sich um eine Steuersoftware gekümmert haben. Ihm wird vorgeworfen, am 24.12.2009 Lexware Quicksteuer Deluxe 2010 in einer Tauschbörse zum Upload zugänglich gemacht zu haben. Dies behauptet zumindest die Kanzlei Nümann + Lang, die im Auftrag der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (ehemals Lexware GmbH & Co. KG) Abmahnungen verschickt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordert. Zusätzlich wird die Zahlung von 695,00 EUR verlangt. Ob überhaupt ein Zahlungsanspruch besteht muss natürlich im Einzelfall geprüft werden. In dieser Höhe wird er kaum bestehen.

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