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Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für SCREAMING BLOODY MURDER von SUM 41 iAd. Universal Music GmbH

20. September 2011, in der Kategorie Urheberrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “SCREAMING BLOODY MURDER” von SUM 41. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR.




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