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Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für SCHIFFSVERKEHR von Herbert Grönemeyer im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG

2. Mai 2011, in der Kategorie Urheberrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “SCHIFFSVERKEHR” von HERBERT GRÖNEMEYER. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.




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