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Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für HELL: THE SEQUEL von BAD MEETS EVIL iAd. Universal Music GmbH

10. August 2011, in der Kategorie Urheberrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “HELL: THE SEQUEL” von BAD MEETS EVIL. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR.




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