Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwalt Rasch für BACK TO BLACK von AMY WHINEHOUSE iAd. Universal Music GmbH
21. September 2011, in der Kategorie UrheberrechtDie Rechtsanwaltskanzlei Rasch mahnt im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “BACK TO BLACK” von AMY WHINEHOUSE. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 1.200,00 EUR.










