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Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Zimmermann & Decker für BARRIKADEN VON EDEN von SÖHNE MANNHEIMS im Auftrag der Tonpool Medien GmbH

5. Juli 2011, in der Kategorie Urheberrecht

Die Kanzlei Zimmermann & Decker mahnt im Auftrag der Tonpool Medien GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “BARRIKADEN VON EDEN” des SÖHNE MANNHEIMS. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 1005,40 EUR.




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