Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für DUETS II von TONY BENNETT iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH
14. Dezember 2011, in der Kategorie UrheberrechtDie Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Album “DUETS II” von TONY BENNETT. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.










