Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für BEHOLD von MADS LANGER iAd. Sony Music Entertainment Germany GmbH
15. September 2011, in der Kategorie UrheberrechtDie Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Album “BEHOLD” von MADS LANGER. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.
Weiter Informationen unter 030 / 323 015 90.










