Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für ARTHUR iAd. Warner Bros Entertainment GmbH
12. Juli 2011, in der Kategorie UrheberrechtDie Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der bisher im Zusammenhang mit Filesharing Abmahnungen nicht in Erscheinung getretenen WARNER BROS. ENTERTAINMENT GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtliche geschützter Werke in dezentralen Netzwerken, sog. Tauschbörsen, ab. Aktuell geht es um das Filmwerk “ARTHUR“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 956 EUR.
Weiter Informationen unter 030 / 323 015 90.










