Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Kornmeier & Partner für NOTHING BUT THE BEAT von DAVID GUETTA iAd. EMI MUSIC GERMANY GmbH & Co. KG
14. Januar 2012, in der Kategorie UrheberrechtDie Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co KG die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Konkret geht es um das Tonaufnahme “NOTHING BUT THE BEAT” von DAVID GUETTA. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 450,00 EUR.
Der Titel befindet sich auf verschiedenen Samplern, u.a. auf den GERMANTOP 100 SINGLE CHARTS vom 05.12.2011. Neben dem Titel “NOTHING BUT THE BEAT” befinden sich auf dieser Compilation noch 99weitere Titel unterschiedlichster Interpreten. Wer hier den kompletten Chartcontainer geladen haben sollte, muss mit weiteren Abmahnungen anderer Rechtsanwälte für andere Rechteinhaber rechnen. Um hier nicht unüberschaubaren monitären Forderungen ausgesetzt zu sein, kann es sinnvoll sein, sog. vorbeuende Unterlassungserklärungen abzugeben. Informieren Sie sich! Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90 – gerne auch am Wochenende.










