Urheberrechtliche Abmahnung Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe für BERLIN CITY GIRL von CULCHA CANDELA
14. Januar 2012, in der Kategorie UrheberrechtDie Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe mahnt im Auftrag der Herren Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Mathias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch, Jan Krouzilek die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Peer-to-Peer-Netzwerken (sog. Tauschbörsen) ab. Aktuell geht es um die Tonaufnahme “Berlin City Girl” von Culcha Candela. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 400,00 EUR.
Der Titel BERLIN CITY GIRL befindet sich auf diverse Samplern, wie beispielsweise der Bravo Hits 72. Auf diesem Chartcontainer bedinen sich insgesamt 42 Titel unterschiedlicher Interpreten. Wer hier den gesamten Container geladen hat und nicht nur einzelne Titel hat verstärkt mit kostspieliegen Folgeabmahnungen zu rechnen. Hier kann es unter Umständen ratsam sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Informieren Sie sich! Wir beurteilen Ihre Abmahnung im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90 – auch am Wochenende.










