Urheberrechtliche Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für ZURÜCK von FLO MEGA iAd. Styleheads GmbH
16. Januar 2012, in der Kategorie UrheberrechtDie Rechtsanwaltskanzlei FAREDS mahnt im Aufrag der STYLEHEADS GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “ZURÜCK” von FLO MEGA. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450 EUR.










