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Urheberrechtliche Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für ROCKSTROH – WOLKE 7 im Auftrag der Celebrate Recordings GmbH

26. April 2011, in der Kategorie Urheberrecht

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag der bisher mit Filesharing-Abmahnungen nicht in Erscheinung getretenen CELEBRATE RECORDINGS GMBH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Musikwerk “Rockstroh – Wolke 7“. Gefordert ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 450 EUR.

Da sich der Titel u.a auf dem Sampler “Future Dance Vol. 55″ befindet, müssen Betroffene mit weiteren Abmahnungen rechnen. Hier kann es u.U. sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben. Lassen Sie sich beraten.

Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.




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