Urheberrechtliche Abmahnung Denecke, von Haxthausen & Partner für ONE NIGHT IN IBIZA von MIKE CANDYS & Evelyn feat. Patrick Miller iAd. DigiRights Administration GmbH
16. Januar 2012, in der Kategorie UrheberrechtDie Berliner Rechtsanwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH die Verletzung von Tonträgerrechten (§ 85 UrhG) ab. In dem unserer Kanzlei vorliegendem Fall, soll von unserer Mandantschaft die Tonaufnahme “ONE NIGHT IN IBIZA” von MIKE CANDYS & Evelyn feat. Patrick Miller in einem File-Sharing Netzwerk, in diesem Falle eKad, zum Download für eine nicht näher benannten Zeitraum bereit gestellt haben. Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner fordern nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen “Vergleichbetrages”.
Der Titel “One Night in Ibiza” befindet sich auf auf diverse Samplern wie den GERMAN TOP 100 SINGLE CHARTS, so dass hier Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber wahrscheinlich sind. Hier kann es unter Umständen sinnvoll sein, sog. vorbeugende Unterlassungserklärungen abzugeben, um weitere Abmahnungen zu verhindern. Gerne beraten wir im Rahmen einer kruzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.










