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Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrag der Universal Music GmbH das Werke Ein Kompliment der Gruppe Sportsfreunde Stiller ab

26. November 2010, in der Kategorie Urheberrecht

Die Rechtsanwälte Rasch mahnen im Auftrag der Universal Music GmbH die unerlaubte Verwertung geschützter Werke im Internet, insbesondere in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Album “Ein Kompliment” der Sportsfreunde Stiller. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sich die Betroffenen u.a. dazu verpflichten sollen, für jeden künftigen Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 EUR zu bezahlen. Weiterhin fordern die Rechtsanwälte Rasch die Zahlung eines Vergleichbetrages in Höhe von 1.200 EUR.




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