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Kings of Leon – Only by the night Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag von Sony Music

27. November 2009, in der Kategorie Urheberrecht

Kings of Leon – Only By the night Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte im Auftrag von Sony Music

Die Rechtsanwälte Waldorf  aus München (Adresse: Beethofenstraße 12   80336 München ) versenden  im Auftrag von Sony  Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharing –Netzwerken.

Abgemahntes Werk: Kings of Leon –Only by the night

Welche Forderungen enthält die Abmahnung?

  • Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Die Zahlung eines pauschalisierten Schadenersatzes sowie Rechtsanwaltskosten
  • Für Rechteinhaber Sony Music: 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten, sowie Schadenersatz in Höhe von 350,00 EUR

Was wird abgemahnt?

Kings of Leon –Only by the night

Was ist jetzt zu beachten?




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